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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Salzlandkreis unterschreitet den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen.

Somit starten wir am 25.05.2021 mit der Durchführung von Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht.

Bitte beachten:

Überall dort, wo das Tragen einer Maske vorgeschrieben ist, sind medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (OP-Masken) oder Atemschutzmasken (FFP-2 oder vergleichbar z.B. KN 95) zu tragen.

Herzliche Grüße

Das Team der Sekundarschule LebenLernen

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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Salzlandkreis überschreitet den 3. Tag den Schwellenwert von 165.

Deshalb ist der Präsenzunterricht ab Donnerstag, dem 29.04.2021 untersagt.

Dies gilt nicht für Abschlussklassen.

Klasse 5-9 wechseln in den Distanzunterricht, der laut Stundenplan (s. Moodle) erteilt wird.

Sollte ein Anspruch auf Notbetreuung bestehen, kann diese durch den Nachweis der Systemrelevanz eines Elternteils schriftlich jeweils freitags bis 12.00 Uhr mit Angabe der Anspruchstage und -zeit beantragt werden. (an b.auge@oks.de)

Für Fragen stehen die Klassenlehrer in der Klassenleiterstunde (s. Moodle) zur Verfügung.

Sollte wieder eine Rückkehr zum Wechsel- bzw. Präsenzunterricht möglich sein, teilen wir Ihnen dies umgehend mit.

Bitte schauen Sie täglich auf unsere Homepage und in Ihr E-Mail-Postfach.

Die Informationen des Bildungsministeriums haben wir Ihnen hier verlinkt.

Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Bleiben Sie gesund.

Das Team der Sekundarschule LebenLernen

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ACHTUNG:

In einer Information des Bildungsministeriums vom 26.04.2021 heißt es:

„Nach erneuter Prüfung der Rechtsnorm und Erweiterung des Schutzziels des Infektionsschutzgesetzes bleibt die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler weiter ausgesetzt.

Bitte teilen Sie uns die Entscheidung, dass Ihr Kind die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt, schriftlich mit.

Die Entscheidung besteht bis auf Widerruf, gilt jedoch zunächst immer für mindestens fünf Schultage.

Eine wöchentliche Bescheinigung ist nicht notwendig.

Diese Regelung gilt nicht für Abschlussprüfungen.

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Informationen zum Schulbetrieb ab 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen,

bis auf Weiteres bleibt es bei der Durchführung des Wechselunterrichts.

Überschreitet aber an drei aufeinander folgenden Kalendertagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.

Abschlussklassen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung ausgenommen werden. 

Abschlussprüfungen sollen wie bereits geplant durchgeführt werden.

Über Veränderungen informieren wir Sie auf unserer Homepage sowie über die Klassenlehrer und Elternvertreter.

Bitte beachten Sie für weitere Informationen den LINK zum Bildungsministerium.

Werden oder bleiben Sie gesund.

Das Team der Sekundarschule LebenLernen

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Radio SAW an unserer Schule

Am 13.04. war Radio SAW bei uns zu Gast und hat mit den Schülerinnen und Schülern der 8. Klasse Songtexte aus dem Englischen übersetzt.

Zum Artikel geht es hier.

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Beginn der verpflichtenden Selbsttests

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten darauf hinweisen, dass zur Teilnahme am Unterricht ab dem 12. April 21 per Erlass des Ministeriums für Bildung vorausgesetzt wird, dass sich Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich verbindlich testen lassen, entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Geben Eltern nicht die Zustimmung zur Durchführung der Testungen, sind weder die Teilnahme am Präsenzunterricht noch das Betreten der Schule möglich.

Link auf die Homepage des Ministeriums

Schüler, die bisher noch keine schriftliche Zustimmung zum Testen gegeben haben, bringen diese am Montag mit.

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Aussetzung der Präsenzpflicht

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

seit dem 16. März 2021 ist die Präsenzpflicht auch an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen aufgehoben worden.

siehe Link

Eltern, die von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, zeigen dies der Schule jeweils vor Beginn der Präsenzwoche (spätestens freitags) schriftlich an.

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht nicht.

Das Team der Sekundarschule LebenLernen

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