Besuch einer Gerichtsverhandlung

Besuch einer Gerichtsverhandlung

An einem Mittwochvormittag (03.05.2017)  gingen wir, die Klasse 8, ins Gericht. Es war das erste Mal, dass wir alleine als Klasse irgendwo hinfuhren. Als Herr Drache und Frau Bessel am Gericht eingetroffen waren, gingen wir alle geschlossen und leise hinein und mussten zuerst durch eine Kontrolle.

Die erste Verhandlung musste ausfallen, weil der Angeklagte nicht erschien.

Beim zweiten Fall ging es um einen Fahrrad-Diebstahl: Ein junges Paar wohnte über einem Mann in den besten Jahren, dem Angeklagten, sie hatten sich wunderbar verstanden, sodass sie sich auch öfter trafen, zusammen grillten und sich gegenseitig etwas ausliehen. Eines Tages rief der Mann, der gerade mit Gartenarbeit beschäftigt war, dem Paar nach oben zu, dass ihr Fahrrad, welches sie ihm geliehen hatten, da seines gestohlen worden war, weg sei. Die beiden hielten das zuerst für einen Scherz, doch als sie in den Keller gingen, bemerkten sie dass der Angeklagte recht hatte. So entwickelte sich die Situation, sie fanden Beweise gegen ihn und wollten ihn zur Rede stellen. Aber als sie dann bei ihm anklopften, öffnete keiner. Doch sie merkten, dass jemand in der Wohnung war. Anschließen riefen sie die Polizei, die aber aus irgendeinem Grund nicht ermitteln konnte. Dann erstatten sie Anzeige und sie wurden vor Gericht geladen. Zum Schluss der Verhandlung ergab sich die Situation, dass eine Freundin des angeklagten Mannes angab, auch so ein Fahrrad zu besitzen und sie ihm dieses ausgeliehen hatte. Der oder die Schuldigen, oder besser gesagt, Lügenden wurden noch nicht entlarvt und demnach auch nicht verurteilt.

Der dritte Fall jedoch war der beste: Der dritte Angeklagte war ein 39jähriger Rentner, der als Bauarbeiter in der Schweiz gearbeitet und dort schon viele Straftaten begangen hatte. Ich glaube mich zu erinnern, dass es um die 13 – 15 waren. Aber der Grund, warum nun der 39jährige Alkoholiker im Magdeburger Gericht saß war, weil er, nachdem er, nach eigenen Angaben, 12 – 15 statt normal 3 -5 Bier am VORMITTAG getrunken hatte, kurzerhand volltrunken ins City Carre gegangen war und dort einen Security- Wachmann mit einem Messer bedrohte und von der Polizei mit Pfefferspray überwältigt werden konnte. Der Angeklagte stand zu der Zeit nicht nur unter einem Vollrausch, sondern auch unter Betäubungsmitteln, er wurde nur zu einer Geldstrafe verurteilt.

Alles in Allem war der Besuch eine gute Erfahrung und sehr spannend. 

geschrieben von Felix aus Klasse 8
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